Häusliche Schulungen

Schulung und individuelle Beratungen im häuslichen Bereich nach § 45 SGB XI mit einer Dauer von bis zu 2 Stunden.

Eine qualifizierte Fachkraft zeigt Ihnen Handgriffe und Tipps, wie Sie sich selbst bei der Pflege schonen.

Individuell wird auf Ihre Pflegeprobleme eingegangen und Unsicherheiten überwunden.

Diese Schulung ist ein kostenloses Angebot Ihrer Krankenkasse.

 

Beratungseinsatz

Gesetzlich verpflichtender Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI bei Pflegegrad 2 bis 5 bei privat erbrachter Pflege.

Bei Einstufung in Pflegegrad 2 oder 3 sind die Angehörigen verpflichtet, halbjährlich einen zugelassenen Pflegedienst zur Beratung kommen zu lassen.

Bei Einstufung in Pflegegrad 4 oder 5 besteht die Verpflichtung, vierteljährlich eine Fachkraft kommen zu lassen.

Dabei wird der aktuelle Pflegebedarf und die Ressourcen des Pflegebedürftigen dokumentiert und Empfehlungen und Beratung gegeben.

Bei uns werden Sie automatisch an Ihren nächsten Beratungseinsatz  erinnert.